AGB / DATENSCHUTZ
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Fotografen
I. Geltung
Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial
Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form es vorliegt. Sie gelten insbesondere auch für elektronisch oder digital übermitteltes Bildmaterial.
Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind – vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen – zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
Jede über Ziffer III hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
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eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
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jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
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die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art, soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung dient,
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jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven,
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die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
Die vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Ansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis auf den Kunden über.
V. Haftung
Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc., obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
VI. Honorare
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV abgegolten.
Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z. B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
Das Honorar gemäß VI.1 AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EUR 75,00 pro Aufnahme an.
Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen, aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Speicherung und Löschung von Bildmaterial
Dem Kunden überlassene digitale Bilddaten dürfen ausschließlich im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte verwendet werden. Nach Ablauf der Nutzungsrechte sind die Bilddaten vom Kunden unverzüglich zu löschen. Unabhängig davon verpflichtet sich der Kunde, sämtliche überlassene Bilddaten spätestens sechs Monate nach dem letzten Produktionstag zu löschen. Eine darüberhinausgehende Speicherung oder Archivierung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
Der Fotograf speichert Produktions- und Arbeitsdaten (z. B. Rohdaten, Projektdateien) maximal sechs Monate ab dem letzten Produktionstag. Eine darüberhinausgehende Aufbewahrung erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung. Für eine erneute Bereitstellung von Bildmaterial nach Ablauf der Löschfrist übernimmt der Fotograf keine Haftung.
VIII. Urheberbenennung, Bearbeitung und Nutzung
Der Kunde ist verpflichtet, bei jeder Veröffentlichung des Bildmaterials den vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerk in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild anzubringen. Die Nennung des Fotografen ist nur für vom Fotografen schriftlich freigegebenes Bildmaterial zulässig. Für nicht freigegebene oder vom Fotografen abgelehnte Aufnahmen kann der Fotograf die Nennung seines Namens untersagen.
Bei unberechtigter Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des doppelten vereinbarten bzw. üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.
Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder sonstige Veränderung des Bildmaterials, die über eine übliche Anpassung an das Layout (z. B. maßstabgerechte Skalierung oder technisch notwendige Formatanpassungen) hinausgeht, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Insbesondere unzulässig sind eigenmächtige Bildbeschnitte, farbliche Veränderungen, Retuschen oder Montagen, die den Charakter des Werkes verändern oder die berufliche Reputation des Fotografen beeinträchtigen können (§§ 13, 14 UrhG).
Der Fotograf ist berechtigt, im Falle unautorisierter Veränderungen die Nennung seines Namens zu untersagen. Gleiches gilt, wenn die Veröffentlichung in einer Form erfolgt, die nicht seiner gestalterischen Auffassung entspricht, die nicht freigegebenes Bildmaterial enthält oder geeignet ist, seine berufliche Reputation zu beeinträchtigen. Darüber hinaus kann der Fotograf in solchen Fällen die Verwendung des betroffenen Bildmaterials untersagen oder einen Zuschlag von bis zu 100 % des Nutzungshonorars berechnen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Die in diesen AGB festgelegten Regelungen zur Nutzung, Bearbeitung und Weitergabe des Bildmaterials gelten auch, wenn kein gesonderter Vertrag unterzeichnet wurde. Jede unautorisierte Nutzung führt zu einer Vertragsstrafe in Höhe des doppelten üblichen Nutzungshonorars.
IX. Stornierungen, Verschiebungen und Ausfallhonorar
Storniert der Kunde einen Auftrag gelten folgende Regelungen.
Bis 7 Tage vor dem Termin besteht keine Honorarforderung, jedoch trägt der Kunde bereits angefallene Fremdkosten wie Miet-Equipment, Studiomieten, Reisekosten oder Assistentenhonorare in voller Höhe.
Bis 24 Stunden vor dem Termin werden 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten fällig.
Innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen sind 100 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten zu zahlen.
Verschiebt der Kunde den Termin gilt die Stornierungsklausel für den ursprünglichen Termin analog.
Kann der Fotograf den Ersatztermin aus berechtigten Gründen wie bereits gebuchte Aufträge, Krankheit oder unvorhersehbare Ereignisse nicht wahrnehmen, ist der Kunde verpflichtet, das Ausfallhonorar für den ursprünglichen Termin zu zahlen.
Bei wetterbedingten oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen für die Verschiebung bietet der Fotograf einen Ersatztermin an.
Ist ein Ersatztermin innerhalb von 7 Tagen nicht möglich, kann der Fotograf 50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich bereits angefallener Fremdkosten als Ausfallhonorar berechnen.
Verursacht eine Verschiebung oder Absage durch den Kunden nachweislich entgangene Honorare oder zusätzliche Kosten, sind diese vom Kunden zu ersetzen.
X. Überstunden / Overtime
Erbringt der Fotograf an einem Produktionstag Leistungen von mehr als zehn (10) Stunden, gelten die über zehn Stunden hinausgehenden Arbeitszeiten als Überstunden (Overtime).
Die Vergütung jeder Überstunde bemisst sich nach dem auf acht (8) Stunden berechneten Stundenlohn der vereinbarten Tagesgage zuzüglich zwanzig Prozent (20 %).
Diese Regelung findet nur Anwendung, sofern keine abweichende, schriftlich vereinbarte Vereinbarung getroffen wurde.
XI. Allgemeines
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung möglichst nahekommt.
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